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Vorsorgeberatung

Das 3-Säulenkonzept in der Schweiz ist in der Bundesverfassung verankert.

Die 1. Säule, die sogenannte staatliche Vorsorge, beinhaltet die AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung), die IV (Invalidenversicherung), die EO (Erwerbser-satzordnung) sowie die Arbeitslosenversicherung (AVIG). Ziel der 1. Säule besteht darin, die Existenz zu sichern.

Die 2. Säule, die betriebliche Vorsorge, beinhaltet die Gesetze über die Unfallversicherung (UVG) sowie über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Ziel der 2. Säule besteht darin, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Die 3. Säule, die private Vorsorge, hat zum Ziel, die individuelle Vorsorge zu fördern und die 1. und 2. Säule zu ergänzen.

Jedes dieser vorerwähnten Gesetze hat unterschiedliche Deckungen und Berechnungsgrößen (versicherter Lohn, Anzahl Beitragsjahre etc.). Jede Firma in der Schweiz besitzt eine unterschiedlich ausgestaltete Lösung im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG).

Dies führt dazu, dass jede Versicherungssituation verschieden ist und auf die individuellen Bedürfnisse untersucht und allenfalls angepasst werden muss.

Unsere computerunterstützte Vorsorgeberatung zeigt Ihnen auf, wie

  • Sie bei Erwerbsunfähigkeit (kurz- und langfristig) infolge Krankheit und Unfall versichert sind.
  • Ihre Hinterbliebenen im Todesfall (durch Krankheit oder Unfall) rechnen können.


Zudem berechnen wir Ihnen, welche Rente Sie im Pensionierungsalter erwarten können und welche Auswirkungen eine vorzeitige Pensionierung auf Ihre Alters- Rente haben wird.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.