Das 3-Säulenkonzept in der Schweiz ist in der Bundesverfassung
verankert.
Die 1. Säule, die sogenannte staatliche Vorsorge,
beinhaltet die AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung), die IV (Invalidenversicherung),
die EO (Erwerbser-satzordnung) sowie die Arbeitslosenversicherung (AVIG).
Ziel der 1. Säule besteht darin, die Existenz zu sichern.
Die 2. Säule, die betriebliche Vorsorge, beinhaltet
die Gesetze über die Unfallversicherung (UVG) sowie über die
berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Ziel der
2. Säule besteht darin, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Die 3. Säule, die private Vorsorge, hat zum Ziel,
die individuelle Vorsorge zu fördern und die 1. und 2. Säule
zu ergänzen.
Jedes dieser vorerwähnten Gesetze hat unterschiedliche Deckungen und
Berechnungsgrößen (versicherter Lohn, Anzahl Beitragsjahre etc.).
Jede Firma in der Schweiz besitzt eine unterschiedlich ausgestaltete Lösung
im Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG).
Dies führt dazu, dass jede Versicherungssituation verschieden ist
und auf die individuellen Bedürfnisse untersucht und allenfalls angepasst
werden muss.
Unsere computerunterstützte Vorsorgeberatung zeigt
Ihnen auf, wie
- Sie bei Erwerbsunfähigkeit (kurz- und langfristig) infolge Krankheit
und Unfall versichert sind.
- Ihre Hinterbliebenen im Todesfall (durch Krankheit oder Unfall) rechnen
können.
Zudem berechnen wir Ihnen, welche Rente Sie im Pensionierungsalter erwarten
können und welche Auswirkungen eine vorzeitige Pensionierung auf Ihre
Alters- Rente haben wird.
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